Passierscheinregelung
Kein/e Schüler/in darf ohne schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten alleine das Schulhaus verlassen. Andernfalls muss ein Elternteil (Erziehungsberechtigter) den/die Schüler/in abholen und somit auch den Passierschein unterschreiben. Ist dies nicht möglich, so muss der/die Schüler/in bis zum regulären Unterrichtsende in der Schule bleiben.